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AGB

1. GELTUNGSBEREICH
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der CRAZYPETS GmbH (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Beziehungen der CRAZYPETS GmbH (nachfolgend «Lieferant») zu ihren Kunden (nachfolgend: «Kunde») soweit die jeweiligen Verträge mit den Kunden keine von den AGB abweichenden Individualabreden enthalten. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und anderen Vereinbarungen bzw. Dokumenten gilt folgende Rangfolge unter den Dokumenten:
1. Kundespezifische Vereinbarungen
2. Auftragsbestätigung
3. Unsere AGB

2. PREISE

Die Preise werden abhängig von Produktanforderungen und Mengen Kundenspezifisch in EUR oder CHF festgelegt und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Die Angebotsgültigkeit beträgt 30 Tage sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Preisänderungen bleiben vorbehalten, werden jedoch frühzeitig im Voraus (mindestens 6 Monate) bekannt gegeben.

3. ZAHLUNG

Wenn nicht anders vereinbart, zahlt der Kunde 50% per Vorauskasse und die restlichen 50% nach Lieferung 10 Tage netto. Unberechtigte Abzüge, namentlich Skontoabzüge, werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug ist ein handelsüblicher Verzugszins geschuldet. Aufträge, deren Liefertermin der Kunde verschiebt, können dem Kunden zum vereinbarten Termin in Rechnung gestellt.

4. BESTELLVORGANG UND LIEFERFRISTEN

Die Lieferfrist liegt grundsätzlich bei 12-16 Wochen, Abweichungen davon sind möglich. Der Liefertermin wird schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung oder per Mail mitgeteilt. Bei Neuentwicklungen, bei Importen aus Fernost oder bei verspäteter Eingangs-Zahlung (Vorauskasse) kann sich die Lieferfrist zusätzlich verlängern.

5. LIEFERUNGEN

Der Lieferant bemüht sich um die Einhaltung der Liefertermine; die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden abgelehnt.

6. LIEFERMENGEN

Produktionstechnisch bedingt kann die Liefermenge bis zu 10 % von der Bestellmenge bzw. von der Menge in der Auftragsbestätigung abweichen. Der Kunde verpflichtet sich bis zu 10% Mehrlieferung abzunehmen, er hat jedoch kein Recht auf Schadenersatz bei einer Minderlieferung im Rahmen von 10%.

7. LIEFERPFLICHT

Eine Lieferpflicht des Lieferanten besteht nur, soweit der Kunde kreditwürdig ist. Stellt der Lieferant nach Vertragsabschluss fest, dass der Kunde nicht zahlungsfähig oder nicht zahlungswillig ist, ist der Lieferant berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts hat der Kunde dem Lieferanten die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstandenen Umtriebe zu ersetzen. Auf die Rücknahme gelieferter Ware durch den Lieferanten findet Ziffer 9 Anwendung.

8. TRANSPORT / WARENANNAHME

Grundsätzlich werden die Transportkosten im Preisangebot mit eingerechnet. Die Lieferbedingungen lauten DAP (deliverd at place) gemäss Incoterms 2010. Die Lieferung und die Ware ist innert angemessener Frist, spätestens jedoch 72h nach Annahme, zu prüfen und allfällige Mängel sind uns unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Wird dies unterlassen, so gilt die Lieferung als genehmigt. Transportschäden werden nur unter der Voraussetzung vergütet, dass der Kunde die Schäden dokumentiert, von der Speditionsfirma bestätigen lässt und dem Lieferanten innerhalb von 72h nach Warenannahme zukommen lässt.

9. WARENRÜCKNAHME

Bestellte und ausgelieferte Lagerware wird nicht zurückgenommen, ausser sie entspricht nicht der vereinbarten Qualität. Der Kunde hat die bestellte Ware sofort nach Eingang zu prüfen und dem Lieferanten allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Solche Beanstandungen haben innert 72 Stunden nach Empfang zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung vom Kunden als genehmigt. Für allfällige versteckte Mängel an den gelieferten Produkten gilt Ziffer 10 nachfolgend.

10. GARANTIE / MÄNGEL

Liegen bei der gelieferten Ware erhebliche Mängel vor, so wird die mangelhafte Ware, nach fristgerechter Mängelrüge, dem Kunden schnellstmöglich ersetzt oder mittels einer einmaligen Sonderzahlung abgegolten (Minderung). Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere das Recht auf Wandelung, sind ausgeschlossen. Werden versteckte Mängel nicht spätestens binnen 6 Monaten nach Empfang der Lieferung entdeckt und dem Lieferanten innert 6 Tagen nach Entdeckung schriftlich angezeigt, so gilt die Lieferung als vom Kunden genehmigt. Schäden, welche auf unsachgemässe Behandlung der Produkte durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, fallen nicht unter diese Garantie. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.

11. HAFTUNG

Die Haftung des Lieferanten, aus welchem Rechtsgrund auch immer, für schuldhaft verursachte Sach- und Vermögensschäden ist insgesamt auf 30 % des jeweiligen Bestellwertes beschränkt. Die Haftung des Lieferanten für indirekte Schäden, Folge- und Drittschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, welche infolge mangelhafter Handhabung oder Fahrlässigkeit des Kunden oder durch Einwirkung Dritter verursacht werden.

12. EIGENTUMSVORBEHALT

Solange die gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt ist, bleibt diese Eigentum des Lieferanten. Der Lieferant wird vom Kunden ausdrücklich ermächtigt, für die nicht bezahlte Ware einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

13. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen nach anwendbarem Recht unwirksam oder nicht durchsetzbar oder lückenhaft sein, so sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung in guten Treuen durch eine Bestimmung zu ersetzen oder die Lücke so zu füllen, dass die geänderte oder - im Falle der Lückenfüllung - ergänzende Bestimmung der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen, lückenhaften oder undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

14. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Lieferant und Kunde ist der Firmensitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts (IPRG) sowie des Wiener Kaufrechts (CISG).


Wil, 12.03.2021

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